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   OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20   

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https://dejure.org/2021,55353
OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20 (https://dejure.org/2021,55353)
OLG München, Entscheidung vom 04.02.2021 - 1 U 4977/20 (https://dejure.org/2021,55353)
OLG München, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 1 U 4977/20 (https://dejure.org/2021,55353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; ZPO § 522 Abs. 2
    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Motor N 47 ausgestatteten BMW-Diesel-Fahrzeugs

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Motor N 47 ausgestatteten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG München I, 23.07.2020 - 23 O 3719/19

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Motor N 47

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.07.2020, Aktenzeichen 23 O 3719/19, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte unter Abänderung des am 23.07.2020 verkündeten Urteils 23 O 3719/19 zu verurteilen, an die Klagepartei EUR 27.780,17 nebst Zinsen aus EUR 25.045,42 hieraus in Höhe von 5% Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen, Zug um Zug gegen die Übereignung und Herausgabe des PKW Typs BMW 320d, FIN: ...48.

    Die Beklagte unter Abänderung des am 23.07.2020 verkündeten Urteils 23 O 3719/19 zu verurteilen, die Klagepartei von den Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von EUR 1.564,26 freizustellen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.07.2020, Aktenzeichen 23 O 3719/19, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur sekundären Darlegungslast der V.AG bezüglich des Kenntnisstandes ihrer Vorstände von der Entwicklung und Verwendung einer nachweislich unzulässigen Abschalteinrichtung in Fahrzeugtypen mit dem Dieselmotor EA 189 (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris-Rn. 35 ff; v. 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris-Rn. 15 ff) sind schon deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
  • EuGH, 17.12.2020 - C-693/18

    Abgasaffäre: Diesel-Thermofenster auf dem Prüfstand des EuGH

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Der Hinweis des Klägers auf die Entscheidung des EuGH vom 17.12.2020 (C-693/18) ändert daran nichts, weil es für die deliktische Haftung der Beklagten eben nicht ausreicht, dass objektiv eine im Sinne der VO (EG) 715/2007 unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz gekommen ist.
  • BGH, 19.01.2021 - VI ZR 433/19

    Erste BGH-Entscheidung zum Daimler-Thermofenster: Zurückverweisung wegen

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Wie der BGH in seiner jüngsten Entscheidung vom 19.01.2021 (VI ZR 433/19, juris) bestätigt hat, setzt die Annahme objektiver Sittenwidrigkeit voraus, dass die handelnden Personen bei der Entwicklung bzw. Verwendung einer temperaturabhängigen Steuerung des Emissionskontrollsystems in dem Bewusstsein handelten, eine unzulässige Abschalteinrichtung zu verwenden, und den darin liegenden Gesetzesverstoß zumindest billigend in Kauf nahmen (so auch bereits der Hinweisbeschluss, Ziffer 2.2.8.).
  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Aus dem Beschluss des BGH vom 28.01.2020 (VIII ZR 57/19), der ein mit dem Dieselmotor OM 651 ausgestattetes Fahrzeug der D. AG betraf, kann der Kläger ebenfalls nichts für sich herleiten.
  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 367/19

    Erfolgreiche Revision gegen Abweisung einer Schadensersatzklage in einem

    Auszug aus OLG München, 04.02.2021 - 1 U 4977/20
    Die Grundsätze des Bundesgerichtshofs zur sekundären Darlegungslast der V.AG bezüglich des Kenntnisstandes ihrer Vorstände von der Entwicklung und Verwendung einer nachweislich unzulässigen Abschalteinrichtung in Fahrzeugtypen mit dem Dieselmotor EA 189 (vgl. BGH, Urt. v. 25.05.2020 - VI ZR 252/19, juris-Rn. 35 ff; v. 30.07.2020 - VI ZR 367/19, juris-Rn. 15 ff) sind schon deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
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